Verbandsgemeinde Wöllstein

Gemäß §312 Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen (…) zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Im Allgemeinen verweisen wir auf die geltende Bade- und Hausordnung.



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